Die Nutzung der von der medialabel network GmbH angebotenen Plattform hi! durch Partner erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen dieser Vereinbarung („AGB“ oder „Vertrag“) zwischen Ihnen (folgend: Partner ) und der
Unter den Linden 32-34, 10117 Berlin
E-Mail: info@medialabel.com
AG Berlin-Charlottenburg Registernummer: HRB 199129 B
Geschäftsführer: Silvia Lange, Tivadar Szegeny
Um die Plattform hi! als Partner in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich mit den AGB in der vorliegenden Form einverstanden erklären. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Partnern werden nicht Teil des Vertrags oder vereinbart, sofern medialabel network GmbH diese nicht ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform hi! durch registrierte Partner und definieren die Bedingungen für die Teilnahme an Kampagnen. Die Nutzung der Plattform setzt die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn hi! diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Im Rahmen dieser AGB werden nachfolgend bestimmte Begriffe verwendet, deren Bedeutung einheitlich und verbindlich festgelegt ist. Diese Definitionen dienen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Regelungen und gelten für sämtliche Bestimmungen dieses Vertrags.
Plattform / hi!:
hi! bezeichnet die von der medialabel network GmbH betriebene digitale Plattform unter www.medialabel.com sowie die zugehörige App, die über den Apple App Store und den Google Play Store verfügbar ist. Die Plattform ermöglicht es Partnern, an Werbekampagnen teilzunehmen, Inhalte zu erstellen und auf ihren Partnerseiten zu veröffentlichen.
Partner:
Eine natürliche oder juristische Person, die sich auf hi! registriert hat, um an Werbekampagnen teilzunehmen und Inhalte auf ihren Partnerseiten zu veröffentlichen.
Partnerseiten:
Digitale Kanäle, über die Partner Inhalte verbreiten. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:
Kunde / Werbender:
Ein Unternehmen oder eine Agentur, die über hi! Kampagnen veröffentlicht, um ihre Marke, ihre Produkte, Dienstleistungen oder Events zu bewerben.
Kampagne:
Ein von einem Werbenden bereitgestelltes Angebot an Partner zur Erstellung und Veröffentlichung von Werbeinhalten gemäß den vorgegebenen Kampagnen-Richtlinien.
Kampagnen-Briefing:
Spezifische Vorgaben und Bedingungen, die Partner für eine Kampagne einhalten müssen. Dazu gehören Inhaltsanforderungen, Veröffentlichungsformate, Zeiträume und Werbekennzeichnungspflichten.
Werbung / Anzeige:
Die von Partnern erstellten oder vom Werbenden vorgegebenen Werbeinhalte, die auf den Partnerseiten veröffentlicht werden. Dies umfasst Texte, Bilder, Videos, Sounds, Eventbeteiligung oder interaktive Inhalte.
Branding-Kampagne:
Eine Kampagnenform mit dem primären Ziel, die Sichtbarkeit und Reichweite eines Produkts, einer Marke oder einer Botschaft zu erhöhen. Auch wenn ein direkter Verkaufsabschluss nicht im Vordergrund steht, kann die Kampagne Call-to-Actions (z. B. Verlinkungen zu Produkten oder Websites) enthalten, die der Markenbindung und dem Markeninteresse dienen.
Brand-Performance-Kampagne:
Eine Kampagne, die Bestandteile des Brandings und messbare Kennzahlen wie Reichweite und Conversions kombiniert.
Performance-Kampagne:
Eine Kampagne, bei der der Erfolg durch konkrete messbare Kennzahlen (z. B. Klicks, Installierungen) definiert wird.
Social Influencer Ads:
Social Influencer Ads sind Werbeanzeigen, bei denen der Content des Partners im eigenen Namen über den Meta/TikTok Business Manager auf den sozialen Netzwerken ausgespielt wird.
Affiliate-Kampagne:
Eine Kampagnenart, bei der Partner für vermittelte Verkäufe, Leads oder andere definierte Aktionen eine erfolgsbasierte Vergütung erhalten.
UGC (User Generated Content):
Inhalte (z. B. Fotos, Videos, Texte), die vom Partner selbst erstellt und im Rahmen einer Kampagne für die werbliche Nutzung bereitgestellt werden.
Coins:
Virtuelle Belohnungseinheiten, die Partner für die erfolgreiche Teilnahme an Kampagnen über hi! erhalten. Diese können in einen monetären Gegenwert umgerechnet und ausgezahlt werden.
Tracking-Link:
Ein individuell generierter Link zur Messung der Kampagnenerfolge, der auf der Plattform hi! vom Partner erstellt wird.
API-Freigabe:
Die Erlaubnis, die Partner hi! gewährt, um über technische Schnittstellen (APIs) auf bestimmte Daten seiner Partnerseiten/ Social Media Kanäle zuzugreifen.
DOOH (Digital Out of Home):
Digitale Außenwerbung, z. B. auf Bildschirmen in öffentlichen Bereichen wie Bahnhöfen, Einkaufszentren oder Straßen, die durch Kampagneninhalte von Partnern bespielt werden kann.
Verifizierung:
Die automatisierte technische Prüfung eines Social-Media-Kontos über eine API-Schnittstelle (z. B. durch den Drittanbieter Phyllo), um Echtheit, Aktivität und Zugriff auf bestimmte Profildaten des Partners zu bestätigen.
Validierung:
Die manuelle oder halbautomatisierte Prüfung eines Social-Media-Kontos (z. B. durch Zusendung eines Codes via Direktnachricht an einen offiziellen Account), um sicherzustellen, dass das Konto tatsächlich dem registrierten Partner gehört und den qualitativen Anforderungen von hi! entspricht.
(1) Die Nutzung der Plattform hi! setzt eine erfolgreiche Registrierung als Partner voraus. Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Partner und der medialabel network GmbH ein Nutzungsvertrag auf Basis dieser AGB zustande.
(2)Die Registrierung ist kostenfrei.
(3)Um sich auf hi! zu registrieren, legt der Partner ein Nutzerkonto an. Die Registrierung erfolgt über einen sogenannten Social Account, d. h. der Partner authentifiziert sich mit einem bestehenden Social-Media-Konto (z. B. Instagram, TikTok, YouTube etc.).
(4)Im Rahmen der Registrierung sind alle als verpflichtend gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dazu gehört insbesondere:
(5) Die anschließende Überprüfung des Nutzerkontos ist Voraussetzung für die Teilnahme an Kampagnen. Sie kann auf folgenden Wegen erfolgen:
(6) Sollte hi! im Rahmen der Validierung feststellen, dass das angegebene Profil nicht dem registrierten Partner gehören, behält sich hi! ausdrücklich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Partner einzuleiten, sofern ein hinreichender Verdacht auf Identitätsmissbrauch oder vorsätzliche Täuschung vorliegt. Dies umfasst insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Identitätsdiebstahl oder vorsätzlicher Täuschung.
(7) Die Entscheidung über die Freischaltung eines Kontos zur Kampagnenteilnahme liegt im freien Ermessen von hi!. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
(8) Unzulässige Inhalte auf verknüpften Social-Media-Profilen führen zur Ablehnung. Darunter fallen insbesondere:
(9) Jeder Partner darf nur ein Nutzerkonto anlegen. Mehrfachanmeldungen sind unzulässig.
(10) Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff muss der Partner hi! umgehend informieren.
(11) Zur Registrierung berechtigt sind:
hi! behält sich das Recht vor, entsprechende Nachweise (z. B. Altersnachweis oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten) anzufordern und bis zur Klärung das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren.
(12) Der Partner verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattform keine schädlichen Inhalte (z. B. Viren, Malware oder sonstige Schadsoftware) zu verbreiten und geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Virenscanner) zu nutzen.
hi! bietet unterschiedliche Kampagnenarten mit jeweils spezifischen Anforderungen und Vergütungsmodellen an. Die Einordnung einer Kampagne sowie die jeweils geltenden Bedingungen ergeben sich aus den individuellen Kampagnen-Richtlinien. Es gelten insbesondere folgende Kategorien:
(1) Ziel dieser Kampagnen ist die Erhöhung der Markenbekanntheit eines Werbenden durch organische Inhalte des Partners.
(2) Die Vergütung erfolgt in der Regel pauschal und ist an die Einhaltung der im Briefing definierten Veröffentlichungstermine („Postingdaten“) gebunden.
(3) Änderungen oder Verzögerungen sind hi! spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt in Textform anzuzeigen und zu begründen. Eine eigenmächtige Abweichung kann zum Entfall der Vergütung führen.
(4) In den meisten Fällen ist vor Veröffentlichung eine inhaltliche Freigabe der Werbeinhalte („Content Approval“) durch hi! oder den Werbenden erforderlich.
(5) Bei Nichtumsetzung der Kampagne gemäß den Vorgaben behält sich hi! das Recht vor, die ursprünglich vorgesehene Vergütung zu stornieren und anderweitig zu vergeben.
(6) Sollte der Partner die Kampagne nicht wie vereinbart umsetzen oder gegen die Vorgaben der Kampagnen-Richtlinien verstoßen, kann hi! eine angemessene Vertragsstrafe geltend machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Pflichtverletzung ein organisatorischer Mehraufwand entsteht (z. B. Suche nach Ersatzpartnern) oder ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (z. B. durch nicht ausgeschöpftes Kampagnenbudget oder entgangenen Kampagnenerfolg).
Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall nach billigem Ermessen durch hi! festgesetzt. Als Orientierung gilt: Die Vertragsstrafe kann bis zu 100 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung betragen. Beispiel: Sollte dem Partner eine Content Fee in Höhe von 1.000 € zugesagt worden sein, kann die Vertragsstrafe – je nach Schwere der Pflichtverletzung bis zu 1.000 € betragen. In minder schweren Fällen ist auch eine anteilige Vertragsstrafe von z. B. 50 % der Vergütung möglich.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch hi! bleibt hiervon unberührt.
(1) Bei diesen Kampagnen handelt es sich um eine Kombination aus Branding- und Performance-Kampagne.
(2) Die Vergütung besteht regelmäßig aus einem garantierten Fixbetrag (z. B. für die Veröffentlichung) und einer zusätzlichen, erfolgsbasierten Komponente.
(3) Der Partner ist verpflichtet, sowohl die gestalterischen Anforderungen einzuhalten als auch einen Tracking-Link einzubinden und zu nutzen.
(4) Nach Abschluss der Kampagne ist ein vollständiger Kampagnenbericht (Insights) gemäß § 4.4 zu übermitteln. Die Auszahlung erfolgt nur bei vollständiger Erfüllung aller Elemente.
(1) Ziel dieser Kampagnen ist die Erzeugung konkreter Nutzerverhalten wie z. B. App-Installationen oder Registrierungen.
(2) Die Vergütung erfolgt rein leistungsbasiert und setzt die Einbindung eines von hi! bereitgestellten Tracking-Links voraus.
(3) Der Partner ist in der Gestaltung und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung grundsätzlich frei, sofern die Vorgaben der Kampagnen-Richtlinien eingehalten werden.
(4) Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn ein gültiger Tracking-Link genutzt wurde und eine ordnungsgemäße Datenerhebung möglich war.
(5) Manipulative Maßnahmen zur Erhöhung der Konvertierungszahlen sind unzulässig. Es gelten die Regelungen zu betrügerischen Maßnahmen gemäß § 4.5.
(1) Ziel dieser Kampagnen ist die mediale Verlängerung organisch erstellter Inhalte des Partners durch bezahlte Werbeanzeigen („Paid Social“).
(2) Der Partner produziert Inhalte gemäß Briefing und räumt hi! bzw. dem Werbenden entsprechende Nutzungsrechte zur Bewerbung über Social Ads ein.
(3) Die Vergütung erfolgt in der Regel durch einen Fixbetrag für die Erstellung des Werbeinhalts. Eine zusätzliche Performance-Komponente kann in den Kampagnen-Richtlinien vorgesehen sein.
(4) Der genaue Nutzungsumfang (z. B. Plattform, Format, Laufzeit, Zielgruppen) wird dem Partner vor Freigabe transparent mitgeteilt.
(5) Für Kampagnen der Kategorie „Social Influencer Ads“ wird zwischen hi! und dem Partner ein separater Buyout-Vertrag geschlossen. Dieser enthält sämtliche maßgeblichen Regelungen zur Rechteeinräumung, Vergütung und Nutzung.
Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Buyout-Vertrag und diesen AGB gelten ausschließlich die Bestimmungen des Buyout-Vertrags.
(1) Affiliate-Kampagnen verfolgen das Ziel, durch Veröffentlichung individualisierter Links direkt Verkäufe oder Leads zu generieren.
(2) Die Vergütung erfolgt provisionsbasiert auf Basis der über den jeweiligen Link vermittelten Transaktionen.
(3) Der Partner hat sicherzustellen, dass keine Anreize zur Täuschung, Manipulation oder zum Missbrauch der Affiliate-Struktur gesetzt werden.
(4) hi! behält sich vor, verdächtige Aktivitäten zu prüfen und ggf. Zahlungen zurückzubehalten.
(1) Bei Event-Kampagnen nimmt der Partner auf Einladung von hi! an einem physischen oder virtuellen Event teil (z. B. Produkteinführung, Markenaktivierung, Messe oder Promotion). Diese Kampagnen können eine verpflichtende Content-Erstellung und/oder persönliche Anwesenheit erfordern.
(2) Die Vergütung erfolgt entweder pauschal, leistungsbasiert oder als Kombination, abhängig von den jeweils gültigen Kampagnen-Richtlinien. Soweit Anreise, Unterkunft oder sonstige Auslagen übernommen werden, erfolgt dies nach vorheriger Abstimmung mit hi!.
(3) Während der Veranstaltung können durch hi! oder beauftragte Dritte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen der Partner ganz oder teilweise abgebildet oder erkennbar ist („Event-Content“).
(4) Der Partner räumt hi! ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, auf Dritte übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Event-Content ein. Dieses Recht umfasst insbesondere:
(5) Eine Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte am Event-Content ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – mit der Teilnahme an der Event-Kampagne vollständig abgegolten. Die Einräumung erfolgt unentgeltlich.
(6) Der Partner garantiert, dass er zur Einräumung der vorstehenden Rechte berechtigt ist und stellt hi! insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
(1) Die jeweils aktuell verfügbaren Kampagnen werden dem Partner auf der Plattform angezeigt.
(2) Der Partner verpflichtet sich, seine Werbeleistungen im Rahmen von Kampagnen ausschließlich im Einklang mit diesen AGB sowie den jeweils geltenden Kampagnen-Richtlinien durchzuführen.
(3) Soweit eine Kampagne bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung, den Inhalt oder die Veröffentlichung der Werbung stellt, ist der Partner verpflichtet, diese Vorgaben uneingeschränkt einzuhalten.
(4) Ist es dem Partner nicht möglich oder zumutbar, eine Kampagne vertragsgemäß durchzuführen, hat er diese unverzüglich zu beenden und hi! hierüber zu informieren.
(1) Für bestimmte Kampagnen ist es erforderlich, dass der Partner hi! den Zugriff auf Daten seiner Partnerseiten über Anwendungsschnittstellen („APIs“) ermöglicht.
(2) Die technische Abwicklung der API-Freigabe erfolgt dabei über den Drittanbieter Phyllo Inc., 5214F Diamond Heights Blvd #1366, San Francisco, CA 94131, USA („Phyllo“), mit dem hi! zur API-Verwaltung zusammenarbeitet.
(3) Der Partner ermächtigt Phyllo, die von ihm freigegebenen Daten seiner Partnerseiten zu erheben, zu verarbeiten und an hi! zu übermitteln.
(4) Mit Erteilung der API-Freigabe räumt der Partner hi! das unentgeltliche, einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die bereitgestellten Daten seiner Partnerseiten zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu nutzen.
(5) Der Partner kann die API-Freigabe jederzeit widerrufen. Im Falle eines Widerrufs kann eine weitere Teilnahme an bestimmten Kampagnen jedoch ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
Der Partner garantiert gegenüber hi!, dass:
a) er zur Nutzung seiner Partnerseiten berechtigt ist und die Vorgaben der jeweiligen Plattformanbieter einhält;
b) er sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Werbung und insbesondere zur Werbekennzeichnung einhält. Dies umfasst insbesondere die eindeutige, klare und unmissverständliche Kennzeichnung aller bezahlten Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben (z. B. mit den Zusätzen „Anzeige“, „Werbung“ oder vergleichbaren Hinweisen);
c) er keine Inhalte veröffentlicht, die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:
d) bereitgestellte Produkte ausschließlich für die Durchführung der jeweiligen Kampagne nutzt;
e) er keine Malware, Viren oder sonstige Schadsoftware verbreitet;
f) er keine Maßnahmen zur Manipulation von Kampagnenergebnissen ergreift oder duldet.
(1) Nach Abschluss einer Kampagne ist der Partner verpflichtet, hi! innerhalb von 72 Stunden einen Kampagnenbericht in Form von Insights zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kampagnenbericht hat insbesondere folgende Insights zu enthalten:
(3) Die Übermittlung der Insights erfolgt in der von hi! vorgegebenen Form, in der Regel durch Upload von Screenshots oder entsprechende Auswertungen der Partnerseite.
(4) Der Partner ist verpflichtet, ausschließlich unveränderte und vollständige Insights bereitzustellen. Manipulationen oder das Zurückhalten von Insights sind unzulässig.
(5) hi! ist berechtigt, die bereitgestellten Insights zu überprüfen und bei Auffälligkeiten Nachweise oder weitere Informationen anzufordern.
(1) Der Partner verpflichtet sich, keine betrügerischen Maßnahmen zu ergreifen, zu dulden oder zu ermöglichen.
(2) Als solche gelten insbesondere:
(3) hi! kann Zahlungen stoppen, Daten prüfen und bei Verstoß Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergreifen.
(1) Verstößt der Partner gegen die Regelungen dieses § 4.5 ist hi! berechtigt, nach billigem Ermessen folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a) Deaktivierung von Tracking-Links;
b) Ausschluss von laufenden oder zukünftigen Kampagnen;
c) Verweigerung oder Rückforderung von Coins;
d) Sperrung des Nutzerkontos;
e) fristlose, außerordentliche Kündigung des Vertrags;
f) Geltendmachung von Schadensersatz;
g) Erstattung des Neuwertes bereitgestellter Produkte sowie einer Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR je Kampagne bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung.
(2) Weitergehende Ansprüche von hi! bleiben unberührt.
(1) Partner können für die erfolgreiche Teilnahme an Kampagnen eine erfolgsabhängige Belohnung in Form virtueller hi! Coins („Coins“) erwerben. Die Vergabe von Coins richtet sich nach diesen AGB sowie den jeweils geltenden Kampagnen-Richtlinien.
(2) Die Höhe der Coins bemisst sich regelmäßig nach der Anzahl der erzielten Konvertierungen oder anderen, in den Kampagnen-Richtlinien definierten Erfolgsereignissen (z.B. Installationen, Klicks, Verkäufe, Aufrufe).
(3) Grundlage für die Berechnung der Coins ist ausschließlich das von hi! bereitgestellte Tracking und Reporting.
(1) Der Partner ist verpflichtet, hi! nach Abschluss einer Kampagne innerhalb von 72 Stunden einen vollständigen Kampagnenbericht in Form von Insights zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kampagnenbericht hat insbesondere die folgenden Insights zu enthalten:
(3) Der Bericht ist in der von hi! vorgegebenen Form (z.B. Screenshot-Upload) bereitzustellen.
(4) Erfolgt die Bereitstellung des Kampagnenberichts nicht innerhalb von 5 Tagen nach Kampagnenende, ist hi! berechtigt, je nach Art und Umfang der Kampagne geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt insbesondere die Kürzung der vereinbarten Content Fee um bis zu 10 % oder bei schwerwiegender Verzögerung oder vollständigem Fehlen der Insights die vollständige Streichung der Content Fee.
(5) Erfolgt trotz Fristsetzung keine Bereitstellung des Kampagnenberichts, kann hi! die Auszahlung der Coins vollständig verweigern.
(1) Coins können in einen monetären Gegenwert umgewandelt und an den Partner ausgezahlt werden, sofern der Partner alle Voraussetzungen dieser AGB erfüllt.
(2) Die Auszahlung erfolgt in Euro.
(3) Auszahlbar ist ein Mindestbetrag von 20,00 Euro. Nicht ausgezahlte Coins bleiben auf dem Nutzerkonto bestehen, längstens jedoch 18 Monate, und verfallen danach ersatzlos.
(4) hi! legt den Umrechnungskurs der Coins in Euro nach billigem Ermessen fest und veröffentlicht diesen auf der Plattform.
(5) Auszahlungen erfolgen jeweils bis zum 15. des Folgemonats auf die vom Partner hinterlegte Auszahlungsmethode (z. Zt. PayPal oder Banküberweisung).
(1) Erfolgt die Auszahlung per PayPal, so werden zusätzlich sämtliche von PayPal erhobenen Transaktionsgebühren an den Partner weitergegeben und ebenfalls vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
(1) hi! stellt dem Partner für jede Auszahlung einen Zahlungsbeleg zur Verfügung, der die Auszahlung sowie sämtliche Abzüge nachvollziehbar darstellt.
(2) Der Partner ist verpflichtet, den Zahlungsbeleg innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zu prüfen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gilt der Zahlungsbeleg als akzeptiert.
Der Partner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung aller von hi! erhaltenen Auszahlungen selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, etwaige gesetzlich vorgeschriebene Steuern (z.B. Umsatzsteuer) auf seine Rechnungen korrekt auszuweisen.
(1) hi! bietet Partnern die Möglichkeit, über die Plattform andere geeignete Content Creator als neue Partner zu empfehlen („Referral“). Eine Empfehlung kann entweder
a) über das Nutzerprofil des Partners („Creator Referral“) oder
b) bezogen auf eine konkrete Kampagne („Campaign Referral“) erfolgen.
(2) Creator Referral:
Der Partner erhält eine einmalige Prämie in Höhe von 10 € (1000 Coins) , sobald der empfohlene Creator durch hi! geprüft und offiziell als Partner auf der Plattform akzeptiert wurde. Die Empfehlung erfolgt über einen personalisierten Referral-Link, der im Bereich „Referral“ im Nutzerprofil unter „Invite friends“ generiert werden kann.
(3) Campaign Referral:
Empfiehlt der Partner einem Creator eine konkrete Kampagne, erhält er eine einmalige Prämie in Höhe von 50 € (5000 Coins) , sobald der empfohlene Creator über diese Kampagne nachweislich Umsätze erzielt. Der hierfür zu verwendende Empfehlungslink kann direkt im Briefing der jeweiligen Kampagne unter „Refer a friend“ erstellt werden.
(4) Die Auszahlung der Referral-Prämien erfolgt zusammen mit der jeweils nächsten regulären Monatsauszahlung gemäß § 5.3 Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur bei tatsächlichem Erfüllen der jeweiligen Voraussetzungen (Akzeptanz durch hi! bzw. nachgewiesene Umsätze).
(5) hi! behält sich das Recht vor, das Referral-Programm jederzeit ganz oder teilweise anzupassen oder zu beenden. Für bereits erfüllte Voraussetzungen bleibt der Anspruch auf Auszahlung unberührt.
(6) Der Partner verpflichtet sich, bei der Empfehlung ausschließlich echte, interessierte Creator zu vermitteln. Der Missbrauch des Referral-Programms (z. B. durch Fake-Accounts, Selbstvermittlungen oder automatisierte Anmeldungen) kann zur vollständigen Streichung aller Referral-Prämien und zur Sperrung des Nutzerkontos führen.
(1) hi! untersagt jegliche Werbung im Rahmen von Kampagnen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt („Unzulässige Werbung“).
(2) Unzulässig sind insbesondere Werbeinhalte, die:
(3) Auch der Werbende darf im Rahmen der Kampagne keine Inhalte oder Werbeformen vorgeben, die gegen Absatz (2) verstoßen.
(4) Der Partner ist verpflichtet, die von ihm im Rahmen einer Kampagne verwendeten Werbeinhalte vor deren Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen und sich bei Unklarheiten oder Verdacht auf unzulässige Werbung mit hi! in Verbindung zu setzen.
(5) Stellt der Partner vor oder während der Durchführung einer Kampagne fest, dass Werbeinhalte oder -vorgaben unzulässig sein könnten, ist er verpflichtet, die Ausspielung dieser Inhalte unverzüglich zu unterlassen und hi! in Textform zu informieren.
(6) hi! wird die betreffenden Inhalte und Kampagnenvorgaben prüfen. Eine Fortsetzung der Kampagne ist erst nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch hi! zulässig. Verstöße gegen die Verpflichtungen dieses § 7 können Maßnahmen gemäß § 4.6 zur Folge haben.
(1) hi! ist bemüht, die Plattform ohne Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen. Eine durchgehend fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
(2) hi! ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Plattform zeitweise einzuschränken, sofern dies aus technischen, sicherheitsrelevanten oder kapazitätsbezogenen Gründen erforderlich ist, insbesondere zur Durchführung von Wartungs- und Verbesserungsmaßnahmen.
(3) hi! wird bei planbaren Maßnahmen die berechtigten Interessen der Partner berücksichtigen und insbesondere rechtzeitig informieren, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist.
(4) hi! behält sich das Recht vor, den Betrieb der Plattform dauerhaft einzustellen. In diesem Fall werden auf dem Nutzerkonto vorhandene und auszahlungsfähige Coins gemäß § 5 ausgezahlt.
(1) Bei Kampagnen mit Performance-Modell (z. B. Cost-per-Install, Cost-per-Click) kann es vorkommen, dass das vom Werbenden zur Verfügung gestellte Budget vorzeitig ausgeschöpft wird. In diesem Fall wird der zugehörige Tracking-Link automatisch deaktiviert. Der Partner wird über die Deaktivierung des Links informiert.
(2) Die Deaktivierung des Tracking-Links aufgrund eines ausgeschöpften Budgets stellt keinen Fehler und keine Vertragsverletzung seitens hi! dar. Ein Anspruch des Partners auf Fortführung der Kampagne oder auf eine Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.
(3) Der Partner kann sich jederzeit proaktiv an hi! wenden, um Informationen zum aktuellen Budgetstand einer Kampagne zu erhalten.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(1) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung.
(2) Der Partner kann den Vertrag kündigen:
(1) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Partner gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen Garantien nach § 5.6, verstößt;
b) der Partner wiederholt gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt;
c) hi! die Plattform einstellt oder die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag entfällt.
(2) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch hi! ist hi! berechtigt:
(3) In einem solchen Fall ist der Partner nicht berechtigt, sich erneut auf der Plattform zu registrieren.
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zur Plattform.
(2) Der Partner ist verpflichtet:
(3) Coins, die dem Partner bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung ordnungsgemäß gutgeschrieben wurden, können gemäß §5.3 ausgezahlt werden.
(4) Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht für Kampagneninhalte, die nach dem Wirksamwerden der Kündigung veröffentlicht oder konvertiert werden – auch wenn die Tracking-Links technisch weiterhin aktiv sind.
(5) hi! behält sich das Recht vor, berechtigte Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen geltend zu machen.
(1) hi! stellt dem Partner die Plattform im jeweils aktuellen Entwicklungsstand zur Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Darstellungen oder einen bestimmten Kampagnenumfang besteht nicht.
(2) hi! ist berechtigt, die Plattform jederzeit anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken, sofern dies dem technischen Fortschritt, rechtlichen Anforderungen oder dem Marktumfeld entspricht und die berechtigten Interessen der Partner gewahrt bleiben.
(3) Eine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, unterbrechungsfreie Nutzbarkeit oder permanente Verfügbarkeit bestimmter Funktionen wird nicht übernommen.
(1) hi! haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von hi! oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet hi! nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch hi! gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von hi!.
(2) Die Datenschutzerklärung ist unter www.medialabel.com abrufbar.
(1) hi! kann dem Partner sämtliche vertragsbezogenen Mitteilungen (einschließlich Änderungen, Informationen zu Kampagnen, technischen Updates, rechtlichen Hinweisen etc.) per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse senden.
(2) Der Partner stellt sicher, dass die dort hinterlegte E-Mail-Adresse stets aktuell ist und E-Mails von hi! empfangen werden können.
(3) hi! ist berechtigt, den Partner regelmäßig über Neuerungen, Funktionen, Kampagnen oder relevante Inhalte im Rahmen eines E-Mail-Newsletters zu informieren. Der Partner kann dem Erhalt des Newsletters jederzeit durch entsprechende Einstellung im Nutzerkonto oder über den in jeder E-Mail enthaltenen Abmeldelink widersprechen.
(4) hi! ist nicht auf die E-Mail-Kommunikation beschränkt und kann den Partner bei Bedarf auch über andere geeignete Kommunikationskanäle kontaktieren (z. B. In-App-Notifications oder Systemmeldungen auf der Plattform).
(1) Der Partner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit hi! oder dem Werbenden bekannt gewordenen oder zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
– Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von hi! oder des Werbenden,
– Inhalte, Art und Ergebnisse der Kampagnen,
– bereitgestellte Werbematerialien und Informationen zu beworbenen Produkten,
– alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als vertraulich anzusehenden Informationen.
(3) Der Partner darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung der Zusammenarbeit verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von hi! weder offenlegen noch anderweitig nutzen. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertrages hinaus.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
a) dem Partner nachweislich bereits vor Offenlegung bekannt waren,
b) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren,
c) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden,
d) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. In diesem Fall hat der Partner hi! unverzüglich zu informieren.
(5) Die Beweislast für das Vorliegen der Ausnahmen trägt der Partner.
(6) Sofern zwischen hi! und dem Partner ein gesonderter Vertraulichkeitsvertrag (NDA) geschlossen wurde, gelten vorrangig die dort vereinbarten Bestimmungen. Diese AGB bleiben im Übrigen unberührt.
(1) Sofern der Partner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, räumt er hi! das Recht ein, branchenüblich auf die bestehende Zusammenarbeit mit ihm hinzuweisen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Namens oder Logos des Partners sowie allgemeine Angaben zur Zusammenarbeit in Präsentationen, auf der Webseite von hi! oder in vergleichbaren geschäftlichen Kontexten.
(2) Darüber hinausgehende werbliche Nutzungen von Namen, Logos oder Inhalten des Partners – etwa im Rahmen von Marketingkampagnen, Social-Media-Ads oder PR-Maßnahmen – erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Partners.
(3) Der Partner kann einer Nutzung gemäß Absatz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
(1) Der Partner verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dessen Beendigung keine direkte Zusammenarbeit mit Werbenden einzugehen, für deren Kampagnen er im Rahmen der Plattform Werbeleistungen erbracht hat. Dies gilt für Leistungen, die inhaltlich oder funktional identisch oder im Wesentlichen ähnlich zu den über hi! erbrachten Kampagnenleistungen sind.
(2) Verstößt der Partner schuldhaft gegen diese Nichtumgehungsverpflichtung, ist hi! berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt in der Regel zwischen 10 % und 20 % der durch den Partner im Zusammenhang mit der umgehenden Zusammenarbeit mit dem betreffenden Werbenden erzielten Gesamtsumme. Die konkrete Höhe wird von hi! im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und mit dem Partner abgestimmt.
(3) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche oder eines Unterlassungsanspruchs durch hi! bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(4) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Partner nachweist, dass er bereits vor Beginn der Zusammenarbeit mit hi! eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem betreffenden Werbenden unterhielt und diese unabhängig von hi! zustande kam.
(1) hi! kann berechtigte Zahlungsforderungen (z. B. bei Vertragsverstößen oder Rückforderungen) an externe Dienstleister (z. B. Inkassobüros) übertragen.
(2) Sollte hi! den Vertrag insgesamt auf ein anderes Unternehmen übertragen (z. B. bei Verkauf der Plattform), wird der Partner vorab informiert und kann den Vertrag zu diesem Zeitpunkt beenden.
(3) Der Partner darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne Zustimmung von hi! an Dritte weitergeben.
(1) hi! behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn:
(2) hi! wird den Partner über geplante Änderungen rechtzeitig in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Plattform) informieren. In der Mitteilung wird hi! den Partner ausdrücklich auf:
(3) Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen.
(4) Widerspricht der Partner den Änderungen fristgemäß, ist hi! berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz von hi!, derzeit Berlin.
(3) Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, sofern der Partner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesen Fällen ist hi! darüber hinaus berechtigt, Klage auch am Sitz des Partners oder an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu erheben.