1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der medialabel network GmbH und den mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „medialabel network“) und ihrem Auftraggeber (nachfolgende „Kunde“) im Rahmen der der Durchführung von Werbekampagnen unter Einbindung der Influencer Marketing Plattform „hi!“. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (vgl. § 14 BGB).
1.2 “medialabel network” bietet dem Kunden die Platzierung von Werbekampagnen in den sozialen Medien, Webseiten und oder anderen Applikationen. Die Auftragsplatzierung findet ausschließlich über den zugewiesenen Ansprechpartner bei medialabel network statt. Beauftragte Kampagnen werden von medialabel network unter Einbindung von Werbern, Prominenten und Influencer (gemeinsam „Influencer “) umgesetzt. Die Influencer werden von medialabel network im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Subunternehmer beauftragt und erstellen im Rahmen der zwischen medialabel network und dem Kunden abgestimmten Vorgaben Inhalte für die jeweilige Kampagne und veröffentlichen diese.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur insoweit Gültigkeit, als medialabel network ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Die bloße vorbehaltlose Annahme von Aufträgen durch medialabel network stellt auch bei Kenntnis von den allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Kunden keine Zustimmung dar.
2.1 Ein wirksamer Vertrag zwischen medialabel network und dem Kunden über die Durchführung einer Kampagne kommt durch ein Angebot von medialabel network und die Annahme dieses Angebots durch den Kunden gemäß nachfolgenden Bestimmungen zustande :
2.2 medialabel network erstellt für jede Kampagne jeweils ein individuelles Angebot für den Kunden. Das Angebot gilt mit dem Zugang in Textform beim Kunden als verbindliches Vertragsangebot.
2.3 Die Annahme dieses Angebots durch den Kunden erfolgt durch Erklärung in schriftlicher Form. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, sobald medialabel network die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden zugeht. Dafür muss der Kunde das Angebot unterschrieben zurück an Ansprechperson bei medialabel network senden. Das angenommene Angebot wird mit einer Auftragsbestätigung von medialabel network bestätigt.
2.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen medialabel network und dem Kunden ist der mit der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von medialabel network vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.5 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
2.6 Zur Wahrung der Schriftform im Sinne der vorstehenden Regelungen genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
3.1 Medialabel network bietet unterschiedliche Kampagnenarten an. Der Kunde hat die Option, zwischen den folgenden Leistungen ( in den Punkten I – erläutert) zu wählen :
I. Performance Kampagne : Kampagnen, die auf einem oder mehreren CPX-Abrechnungsmodellen basieren, denen der Kunde im Vorfeld zur Vergütung von medialabel network zustimmt. Folgend werden die Abrechnungsmodelle vorgestellt :
a) CPC steht für : Cost-per-Click / Kosten per Klick
b) CPI steht für : Cost-per-Install / Kosten per Installierung
c) CPA steht für : Cost per Action / Kosten pro Aktion. Damit sind Handlungen,nachfolgend auf Post-Install (mobile Apps) oder Post-Click wie Registrierung oder Kauf gemeint.
d) Nach Abschluss des Vertrags wird die Performance Kampagne im hi! By medialabel network System erstellt.
e) medialabel network leitet den Auftrag für die Kampagne des Kunden an registrierte Influencer weiter, damit diese das Angebot prüfen und sich auf die Kampagne bewerben oder direkt die Kampagne umsetzen können. Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, wird eine aktive Influencer-Akquise betrieben.
f) Sollte der Kunde mit der Auswahl und Qualität der einzelnen Influencer nicht zufrieden sein, so kann der Kunde, anhand der von medialabel network übermittelten InfluencerID, diese identifizieren und die Bewerbung des jeweiligen Influencer pausieren lassen.
II. Branding Kampagnen : Kampagnen basierend auf einem Content Fee oder CPM Abrechnungsmodell, welche der Kunde im Vorfeld zur Vergütung von medialabel network zustimmt.
a) Content Fee : Stellt einen festen Betrag dar, der vom Kunden für jeden Beitrag oder erstellten Content bezahlt wird.
b). Cost per Mille (CPM) oder Cost per 1.000 Impressionen : Stellt einen festen Betrag dar, den der Kunde für jede 1.000 gelieferte Impression vom Influencer bezahlt.
c) Nach Abschluss des Vertrags wird die Content Fee + CPM Kampagne im medialabel network System erstellt.
d) Dabei wird von medialabel network aktive Influencer Akquise betrieben bestehend aus Erst-Kontaktaufnahme und/oder Wieder-Kontaktaufnahme, dem Aushandeln der Konditionen (Vergütung), sowie dem Onboarding auf der medialabel network Plattform und der Betreuung der Influencer während des gesamten Kampagnenzeitraums.
e). Sollte der Kunde mit der Auswahl und Qualität Qualität der einzelnen Influencer Influencer nicht zufrieden sein, so kann der Kunde, anhand der von medialabel network übermittelten InfluencerInfluencer-ID, diese identifizieren und die Bewerbung des jeweiligen Influencers pausieren lassen.
f) Influencer Approval ( Optionaler Zusatzservice) : Der Kunde erhält während der gesamten Zusammenarbeit Influencer Profile zur Genehmigung oder Ablehnung. Ein Influencer kann nur abgelehnt werden, wenn ein triftiger Grund angegeben wird.Dieser Service ist nicht standardmäßig in Branding-Kampagnen enthalten und wird nur gegen einen Aufpreis angeboten.
g) Content Approval (Optionaler Zusatzservice) : Der Kunde hat die Möglichkeit, jeden von jedem Influencer erstellten Inhalt zu überprüfen und eine Feedback-Runde abzugeben. Entspricht der Inhalt nach der Feedbackrunde immer noch nicht den Anforderungen des Kunden, hat der Kunde das Recht, medialabel network aufzufordern, den Inhalt des jeweiligen Influencers oder den Influencer selbst abzulehnen. Dieser Service ist nicht standardmäßig in Branding-Kampagnen enthalten und wird nur gegen einen Aufpreis angeboten.
h) Lehnt der Kunde alle gelieferten Vorschläge ab, unterbreitet medialabel network neue, von den Influencern erstellte Vorschläge. Der Kunde hat das Recht, eine Runde an Vorschlägen abzulehnen. Lehnt der Kunde auch beim zweiten Mal die unterbreiteten Vorschläge ab, behält sich medialabel network vor, vom Vertrag zurückzutreten. medialabel network behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für diesen Fall ausdrücklich vor.
i) Sollte der Kunde mit der Qualität der einzelnen Influencer nicht zufrieden sein, so kann der Kunde anhand der von medialabel network übermittelten Influencer-ID diese identifizieren und die Bewerbung dieser pausieren lassen.
III. Brand Performance Kampagnen : Kampagnen basierend auf einer Kombination auf einer oder mehrerer CPX Abrechnungsmodellen und einer zusätzlichen Content Fee oder CPM Abrechnung, welche der Kunde im Vorfeld zur Vergütung von medialabel network zustimmt.
a) CPX Abrechnungmodell, beschrieben siehe §3 I.
b) Content Fee oder CPM Abrechnungsmodell beschrieben siehe §3 II
c) Nach Abschluss des Vertrags wird die Content Fee + CPMX Kampagne im medialabel network System erstellt.
d) Dabei wird von medialabel network aktive Influencer Akquise betrieben bestehend aus Erst-Kontaktaufnahme und/oder Wieder-Kontaktaufnahme, dem Aushandeln der Konditionen (Vergütung), sowie dem Onboarding auf der medialabel network Plattform und der Betreuung der Influencer Influencer während des gesamten Kampagnenzeitraums.
e) Sollte der Kunde mit der Auswahl und Qualität der einzelnen Influencer nicht zufrieden sein, so kann der Kunde, anhand der von medialabel network übermittelten Influencer-ID, diese identifizieren und die Bewerbung des jeweiligen Influencers pausieren lassen.
f) Influencer Approval ( Optionaler Zusatzservice) : Der Kunde erhält während der gesamten Zusammenarbeit Influencer Profile zur Genehmigung oder Ablehnung. Ein Influencer kann nur abgelehnt werden, wenn ein triftiger Grund angegeben wird. Dieser Service ist nicht standardmäßig in der Brand Performance Kampagne enthalten und wird nur gegen einen Aufpreis angeboten.
g) Content Approval (Optionaler Zusatzservice) : Der Kunde hat die Möglichkeit, jeden von jedem Influencer erstellten Inhalt zu überprüfen und eine Feedback-Runde abzugeben. Entspricht der Inhalt nach der Feedbackrunde immer noch nicht den Anforderungen des Kunden, hat der Kunde das Recht, medialabel network aufzufordern, den Inhalt des jeweiligen Influencers oder den Influencer selbst abzulehnen. Dieser Service ist nicht standardmäßig in der Brand Performance Kampagne enthalten und wird nur gegen einen Aufpreis angeboten.
IV. Social Influencer Ads Kampagne : Kampagnen basierend auf einer oder mehreren Abrechnungsmodelle beschrieben in “§3 I” und “§3 II” wobei die Inhalte und das Profil des Influencers von medialabel network genutzt werden, um im Namen des Kunden bezahlte, gesponserte Werbung zu schalten.
a) Nach Abschluss des Vertrags wird die Social Influencer Kampagne im medialabel network System und dem zugehörigen für diese Kampagne geplanten Social Media Kanal im Ads Manager von medialabel network erstellt (beispielsweise im Meta Ads Manager oder Tik Tok Ads Manager)
b) Voraussetzung für diese Kampagne ist, dass der Kunde medialabel network den Zugriff auf sein Social Media Werbekonto, welches für Werbeplatzierung genutzt werden soll, ermöglicht.
c) Für die Social Influencer Ads wird von medialabel network auf aktive Influencer zugegriffen, welche bei der dazugehörigen Kampagne gebucht wurden.
V. Performance Display Advertising Kampagne : Kampagne basierend auf Banner Kampagnen, dort wo sie am performance stärksten sind. Diese Kampagnen können je nach Wunsch auf
1. Nach erfolgreich unterschriebenen Angebot bestätigt medialabel network mit einer Auftragsbestätigung die Zusammenarbeit und beginnt die Arbeit.
2. medialabel network unterscheidet zwischen Beginn der Zusammenarbeit und Start der Kampagne.
3. Als Beginn der Zusammenarbeit gilt das Datum der Auftragsbestätigung.
4. Als Start der Kampagne gilt das Datum der ersten Veröffentlichung eines gesponserten Inhalts durch einen Influencer auf seinem Social-Media-Profil oder das bestätigte Datum zur Veröffentlichung der gesponserten Anzeige im Social-Media-Netzwerk.
5. Sobald medialabel network die Arbeit beginnt kann die Zusammenarbeit vom Kunden nicht ohne plausible Gründe pausiert oder gestoppt werden. Das pausieren oder stoppen der Kampagne erfordert eine Vorankündigungsfrist von 24 Stunden. Diese muss an Werktagen erfolgen.
6. Akzeptable Gründe für das pausieren von der Zusammenarbeit sind wie folgt :
Technische Probleme | Technische Probleme sind alle Probleme, die einen technischen Hintergrund haben. Darunter können Website Ladezeiten, Fehlerhafte Links, nicht responsive Designs, Fehlerhaftes Tracking, Fehlerhafte Intergration, Störungen in Social Networks oder zb. Inkompatible Systeme sein. |
Unvorhergesehene externe Ereignisse | Unvorhersehbare Naturkatastrophen, politische Ereignisse oder andere externe Faktoren können die Umstände in erheblichem Maße beeinflussen und die Notwendigkeit der vorübergehenden Aussetzung (pausieren) oder des Abbruchs einer Kampagne begründen. . |
Budgetüberschreitungen/ Budgetkürzungen | Sollte es aufgrund einer positiven Leistungsüberschreitung oder kurzfristiger Budgetkürzungen zu einer Situation kommen, in der es angezeigt erscheint, die Kampagne vorübergehend zu pausieren oder zu beenden, hat der Kunde das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. |
Unzureichende Leistung | Falls eine Kampagne nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt und die zuvor festgelegten Ziele nicht erreicht, hat der der Kunde das Recht , die Kampagne zu pausieren oder zu beenden. |
Liefer / Produktprobleme / Out of Stock | Sollte der Kunde aufgrund von Lieferproblemen oder einem verspäteten Produktlaunch nicht in der Lage sein, die Produkte rechtzeitig an die Influencer zu versenden, oder sollte es aufgrund von unzureichendem Lagerbestand nicht möglich sein, ausreichende Mengen der Produkte bereitzustellen, hat der Kunde das Recht, die Kampagne vorübergehend zu pausieren oder zu beenden. |
7. Für alle genannten Gründe stellt medialabel network dem Kunden für die bereits gestartete Zusammenarbeit 10% auf die vereinbarter Handling Fee in Rechnung.
8. Sollte der Kunde aus anderen genannten Gründen, die Zusammenarbeit stoppen wird individuell und basierend auf dem Grund mit dem Kunden besprochen welche Abbruchzahlung durch den Kunden an medialabel network gezahlt werden muss. Mindestens 50% der vereinbarten Handling Fee sind jedoch einzukalkulieren.
Beginn der Zusammenarbeit :
Vorbereitung 10% der Handling Fee | Die Verpflichtungen aus diesem Vertrag treten in Kraft mit der Unterzeichnung des Angebots und dem Versand der Auftragsbestätigung. Die Vorbereitung des Teams auf die Kampagne erfolgt durch die Durchführung eines internen Kick-offs mit dem Team. |
SetUp 10% der Handling Fee | Technisches SetUp der Kampagne auf der hi! Plattform und jegliches weitere technische SetUp zum Tracking der Kampagne. |
Influencer Akquise 30% der Handling Fee | Sollten sich Influencer nicht aktiv für die Teilnahme an der Kampagne bewerben, wird eine aktive Influencer-Recherche basierend auf dem Influencer-Briefing durchgeführt. |
Kampagnen Management 50% der Handling Fee | Betreuung der Kampagne mit Kommunikation und Verhandlung der Influencer aktiv während der Kampagne. Nachbearbeitung der Kampagne und Erstellung von Performance Reportings. |
9. Sollte der Kunde in der zum Beginn der Zusammenarbeit die Kampagne zu den aufgeführten Schritten pausieren oder stoppen, ist die bereits erstellte Arbeit von medialabel network basierend auf der Handling Fee in Rechnung zu stellen.
Start der Kampagne :
Start der Kampagne | Influencer Live Daten sind geplant. |
10. Wenn die Zusammenarbeit mitten in der Kampagne vom Kunden gestoppt wird, ist die der Kunde verpflichtet medialabel network die komplett vereinbarte Handling Fee und jegliche bereits umgesetzten Influencer Umsetzungen zu vergüten.
11. Wenn bereits vor dem Stopp der Kampagne, ein Vertragsabschluss mit den Influencer zu Stande gekommen ist, so hat der Influencer das Recht, die Kampagne zu den vereinbarten Konditionen zu bewerben. Als Vertragsabschluss mit dem Influencer gilt Onboarding auf der Kampagne, geplantes Publizierungsdatum und die Content Produktion. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der Kunde dazu verpflichtet dem Influencer , sowie medialabel network den entstandenen Verdienstausfall auszugleichen. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von 50% des kalkulierten Budgets und die vereinbarte Handling Fee.
12. Branding Kampagnen :
Für alle Branding Kampagnen gelten die oben vereinbarten Richtlinien.
13. Performance Kampagnen :
Für Performance-Kampagnen gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Performance-Ansatz.
a) Performance Kampagne auf CPC
b) Performance Kampagne auf CPI
c) Performance Kampagne auf CPO
14. Unabhängig von der gewählten Leistung, ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, medialabel network rechtzeitig, mindestens 10 Arbeitstage, vor Beginn der Kampagne ein Briefing für die Influencer zur Verfügung zu stellen. medialabel network übermittelt dafür dem Kunden, mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Kampagne alle Anforderungen, welche für die Erstellung des Briefings benötigt werden.
15. Als Beginn der Kampagne gilt das Datum der ersten Veröffentlichung eines gesponserten Inhalts durch einen Influencer auf seinem Social-Media-Profil oder das Datum der Veröffentlichung der gesponserten Anzeige im Social-Media-Netzwerk.
16. Ist das vom Kunden angegebene Budget der Kampagne aufgebraucht, wird die Kampagne von medialabel network gestoppt und die Tracking-Links stehen nicht mehr zur Verfügung.
17. Da die Aktualisierung der Performance, aus technischen Gründen, lediglich im 2-Minuten-Takt erfolgen kann, kann es zu einer Überschreitung des zuvor von dem Kunden vereinbarten Budgets kommen. In diesem Fall muss der Kunde bis zu 5 % der Überschreitung des vertraglich vereinbarten Budgets bezahlen.
18. Dem Kunden steht es frei, die von ihm eingestellte Kampagne jederzeit zu stoppen, unter der Voraussetzung, dass es technische Probleme gibt.
19. Wenn die Kampagne nach Vertragsabschluss, aber vor dem Start vom Kunden storniert wird, dann ist der Kunde dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Handling Fee in voller Höhe an medialabel network zu zahlen.
20. Wenn bereits vor dem Stopp der Kampagne, ein Vertragsabschluss mit den Influencer zu Stande gekommen ist, so hat der Influencer das Recht, die Kampagne zu den vereinbarten Konditionen zu bewerben. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der Kunde dazu verpflichtet dem Influencer , sowie medialabel network den entstandenen Verdienstausfall auszugleichen. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von 50% des kalkulierten Budgets.
21. Wird die Kampagne durch den Auftraggeber um mehr als 48 Stunden nach Vertragsschluss, aber vor dem Starttermin verschoben, ist der Auftraggeber verpflichtet, medialabel network eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 10 % des vertraglich vereinbarten Budgets zu zahlen.
22. Wurde mit dem Influencer vor der Einstellung der Kampagne ein Vertrag geschlossen, hat der Influencer das Recht, die Kampagne zu den vereinbarten Konditionen zu bewerben. Ist dies nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, dem Influencer und medialabel network den Verdienstausfall zu ersetzen. Dieser beträgt 50% des vertraglichen Budgets.
23. medialabel network steht es frei, die Kampagnen nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden und mit dem Kunden abzurechnen. medialabel network wird eine Kampagne insbesondere dann beenden, wenn das vom Kunden angegebene Budget, auch nach längerer Zeit nicht verbraucht wurde oder, wenn zu wenige oder keine Influencer an der Kampagne teilgenommen haben.
24. medialabel network behält sich das Recht zur Beendigung der Kampagne auch für den Fall vor, dass der beauftragte Influencer, trotz dessen vertraglicher Verpflichtung, seine Leistung nicht erbringt, ohne dass medialabel network dieses zu verschulden hat. In diesem Fall wird medialabel network den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die vertraglich geschuldete Leistung vom Influencer nicht erbracht wurde, und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
25. Kündigt der Kunde vor Fertigstellung der Kampagne, so berechnet sich die von ihm zu zahlende Vergütung wie folgt:
26. Die von dem Kunden eingestellten Preise verstehen sich netto, d.h. ausschließlich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.
27. Das Netto-Entgelt ergibt den insgesamt von dem Kunden zu zahlenden Betrag. Wird dieser Betrag zur Zahlung fällig, fällt hierauf die Umsatzsteuer an, welche ebenfalls von dem Kunden zu tragen ist. Über den Endbetrag erhält die Kunde eine Rechnung. Dessen Zahlungsziel liegt bei 30 Tagen
28. Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung vornehmen.
29. Die Kampagnen werden von medialabel network nach Beendigung der Kampagne abgerechnet. Eine Kampagne ist beendet, wenn das vom Kunden angegebene Budget erreicht ist, der Kunde die Kampagne gestoppt hat, medialabel network die Kampagne vorzeitig beendet hat oder der vertraglich vereinbarte Kampagnenzeitraum endet.
30. Grundlage für die Abrechnung der Vergütung für die Kampagnen sind ausschließlich jene Daten, welche über den von medialabel network generierten, unveränderten Tracking-Link erzeugt werden. Für die Abrechnung werden ausschließlich die Zahlen des Trackingproviders des Kunden verwendet.
31. Für Performance- oder Brand-Performance-Kampagnen werden die CPX-Daten / Ergebnisse des Tracking-Anbieters des Kunden (außer CPC) für die Abrechnung verwendet.
32. Für alle anderen Abrechnungsmodelle (einschließlich CPC) – werden die medialabel network (Partners) Dashboard Daten für die Abrechnung verwendet.
1. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Services. Die Serviceleistungen von medialabel network können gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch des Kunden, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von medialabel network zugegriffen werden kann.
2. Bei Kampagnen übernimmt medialabel network keine Gewähr, dass die veröffentlichten Links eine bestimmte Reichweite haben oder eine bestimmte Zielgruppe erreichen. medialabel network haftet lediglich dafür, dass die Tracking Links sowie alle relevanten Informationen zur Kampagne für die Influencer zugänglich gemacht werden. Ob und auf welcher Plattform die Tracking Links veröffentlicht werden, kann medialabel network nicht gewährleisten. medialabel network wird jedoch in seiner vertraglichen Beziehung zu den Influencern darauf hinwirken, dass die Tracking Links ausschließlich auf den von den Influencer selbst betriebenen Kanälen anerkannter sozialer Netzwerke veröffentlicht werden.
1. Der Kunde erwirbt unter diesem Vertrag keine Rechte an den von den Influenceren für eine Kampagne erstellten Inhalten, insbesondere nicht bzgl. der Namensrechte, des Rechts am eigenen Bild und der Urheber- und Leistungsschutzrechte des Influencers oder eines sonstigen Dritten als auch keine Rechte an den Kampagnendaten, insbesondere nicht an den Daten, die über den von medialabel network generierten, unveränderten Tracking-Link erzeugt werden.
2. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber medialabel network sämtliche unberechtigten Nutzungen der von Influencern erstellten Inhalte und der Kampagnendaten zu unterlassen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde keine Inhalte des Influencers oder Kampagnendaten unberechtigt über das Ende einer Kampagne hinaus zu internen geschäftlichen Zwecken (z.B. Evaluationen, Fortbildungen etc.) oder für Zwecke der Referenzwerbung zu nutzen.
3. Der Kunde stellt medialabel network auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Influencer oder sonstige Dritte gegen medialabel network erheben, soweit sie auf einer dem Kunden zuzurechnenden unberechtigten Nutzung der für die Kampagne des Kunden erstellten Inhalte oder Kampagnendaten beruhen.
4. Für jeden Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die Verpflichtung aus Abs. 2 hat der Kunde eine Vertragsstrafe an medialabel network zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht 100% der Netto-Vergütung des jeweiligen Angebots von medialabel network an den Kunden für die betreffende Kampagne. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt medialabel network jeweils vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.
1. medialabel network haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. In sonstigen Fällen haftet medialabel network – soweit nicht in Abs. 3 abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Vertragspflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. „Kardinalpflicht“), und beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von medialabel network – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 – ausgeschlossen.
3. Die Haftung von medialabel network für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
4. Für den Verlust von Daten haftet medialabel network nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für Vertreter, leitende und nichtleitende Angestellte, sonstige Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmer von medialabel network entsprechend.
6. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
1. Für den Fall, dass medialabel network dem Kunden unter Benennung eines bestimmten Influencer ein Angebot für eine angestrebte Kampagne unterbreitet, verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, für diese Kampagne bzw. eine im wesentlichen inhaltsgleiche Kampagne anstatt mit medialabel network direkt mit dem betreffenden Influencer ein Vertragsverhältnis einzugehen und dadurch die Leistungen von medialabel network zu umgehen.
2. Während des gesamten Leistungszeitraums einer laufenden Kampagne ist es dem Kunden untersagt, in direkten Kontakt mit den für die Kampagne eingesetzten Influencer zu treten.
3. Für jeden Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die Regelungen nach Abs. 1 oder Abs. 2 hat der Kunde eine Vertragsstrafe an medialabel network zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht 100% der Netto-Vergütung des jeweiligen Angebots von medialabel network an den Kunden für die betreffende Kampagne. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt medialabel network jeweils vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.
4. Sofern der Kunde direkt mit dem Influencer unter Umgehung des Leistungsangebots von medialabel network innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Fertigstellung einer Kampagne und Zurverfügungstellung an den Kunden durch medialabel network ein Vertragsverhältnis über die Erstellung einer weiteren Kampagne eingeht, die nicht mehr von der letzten unter Einbindung von medialabel network erstellten Kampagne gedeckt ist, so hat der Kunde für die Erstellung dieser neuen Kampagne eine Provision an medialabel network zu zahlen. Die Höhe der Provision entspricht der von den Parteien vertraglich vereinbarten Provision für die letzte von medialabel network fertiggestellte Kampagne mit dem betreffenden Influencer. Für den Fall, dass in der vertraglichen Vereinbarung der Parteien für die letzte fertiggestellte Kampagne mit dem betreffenden Influencer keine gesonderte Provision ausgewiesen wurde, beläuft sich die Provision auf 10% der vereinbarten Netto-Vergütung für die betreffende Leistung. Die Fälligkeit der Provision tritt dabei 10 Werktage nach Kenntniserlangung von medialabel network und Mitteilung an den Kunde ein. medialabel network wird dem Kunden eine entsprechende Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung.
1. Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss sein Einverständnis, von medialabel network in branchenüblicher Art und Weise als Referenz genannt zu werden. Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. medialabel network darf bei der Darstellung der Referenz sowohl den Unternehmensnamen des Kunden als auch das Logo sowie ggfs. weitere, öffentlich bekannte Informationen, wie zum Beispiel die Branche des Kunden, verwenden. Der Kunde räumt medialabel network für die Zwecke dieser Referenznennung ein unentgeltliches einfaches Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzung des Unternehmensnamens und des Logos des Kunden ein.
2. Der Kunde kann sein Einverständnis mit der vorstehenden Referenznennung und Rechtseinräumung jederzeit schriftlich für die Zukunft gegenüber medialabel network widerrufen.
3. Widerruft der Kunde sein Einverständnis, wird medialabel network die Referenznennung binnen angemessener Frist einstellen. In der Regel ist für leicht veränderliche Verwendungen (z.B. Website, E-Mails, Social Media Kanäle, etc.) eine Mindestfrist von einem Monat, für alle übrigen Verwendungen eine Mindestfrist von sechs Monaten zur Einstellung der Referenznennung angemessen.
1. Der Kunde verpflichtet sich, über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige Informationen vertraulicher Natur, die als solche schriftlich oder mündlich bezeichnet oder offensichtlich zu erkennen sind, insbesondere die Inhalte aller Angebote zu Kampagnen, die dem Kunden ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit medialabel network zur Kenntnis gelangen, („vertrauliche Informationen“) strengstes Stillschweigen zu bewahren und die vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von medialabel network dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Die Zusammenarbeit des Kunden mit medialabel network umfasst auch die Geschäftsanbahnung und etwaige Vertragsverhandlungen, selbst wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien kommt. Die vertraulichen Informationen beinhalten insbesondere alle Angaben, Informationen und Daten über die Plattform von medialabel network, über die kooperierenden Influencern sowie über konkrete Kampagnen des Kunden (z.B. den Namen der teilnehmenden Influencer die Art der Kampagne und den Inhalt der Absprachen zwischen medialabel network, den Influencern und dem Kunden).
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit mit medialabel network erhält, nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.
3. Von dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind nur solche Informationen,
4. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtungen aus diesen AGB zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an medialabel network. Die Höhe der angemessenen Vertragsstrafe beträgt jedenfalls 30% der zwischen medialabel network und dem Kunden für die betreffende Kampagne vereinbarten Netto-Vergütung. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche von medialabel network, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung oder einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz, nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen darüber hinausgehenden Schadensersatz angerechnet.
5. Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten sowohl für die Dauer der jeweiligen vertraglichen Zusammenarbeit als auch zeitlich unbegrenzt darüber hinaus.
6. Der Kunde verpflichtet sich, sämtlichen von ihm in die Zusammenarbeit mit medialabel network einbezogenen Personen den vorstehenden Regelungen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen; das gilt auch im Rahmen des gesetzlich zulässigen für die Zeit nach dem Ausscheiden solcher Personen aus dem Unternehmen des Kunden bzw. nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit solchen Personen.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gelten die auf der Webseite von medialabel network unter https://medialabel.com/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzbestimmungen.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen medialabel network und dem Kunden ist der Sitz von medialabel network in Berlin.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke herausstellen, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. medialabel network und der Kunde werden in einem solchen Fall über eine wirksame und zumutbare Regelung verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit diesen AGB verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.