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Influencer & Künstlersozialkasse – Alles, was du wissen solltest

Influencer sind längst mehr als nur Content Creator – sie sind Selbstständige, Unternehmer und in vielen Fällen sogar Künstler. Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Influencer über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichert werden – mit Folgen für Auftraggeber, Agenturen und Marketingkosten. Doch gilt das für alle Influencer? Welche Voraussetzungen gibt es? Und wann genau wird ein Influencer KSK-pflichtig? Bei medialabel erfährst du, was bei der Künstlersozialkasse für Influencer zu beachten ist.

Was ist die KSK für Influencer?

Die Künstlersozialkasse (KSK) und die Künstlersozialabgabe (KSA) klingen ähnlich, sind aber zwei verschiedene Dinge. Dennoch sind sie eng miteinander verbunden, denn die KSA ist die Finanzierungsgrundlage der KSK. Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler, Publizisten und eben auch viele Influencer Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung haben – ähnlich wie klassisch angestellte Arbeitnehmer. Dabei setzt die KSK das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) um und sorgt dementsprechend dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert sind. Die Künstlersozialabgabe hingegen ist eine Abgabe, die Unternehmen und Agenturen als Werbekunden zahlen müssen, wenn sie regelmäßig kreative oder publizistische Leistungen in Auftrag geben. Das betrifft Werbeaufträge, Influencer-Kampagnen oder Content-Produktion. Die Abgabepflicht greift immer dann, wenn Influencer für kreative Inhalte bezahlt werden – sei es von einer Marke, einer Agentur oder einem Medienunternehmen. Die KSK verwaltet die KSA und sorgt dafür, dass die Gelder korrekt eingezogen und zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung verwendet werden. Wer also regelmäßig mit Influencern arbeitet, sollte die Künstlersozialabgabe und ihre Kosten im Blick behalten.

Ab wann sind Influencer KSK-pflichtig?

Ob ein Influencer als Künstler gilt, hängt von der Art seiner Tätigkeit ab. Die Künstlersozialkasse stuft Influencer als künstlerisch oder publizistisch tätig ein, wenn sie eigenständig kreative Inhalte wie Videos, Fotos oder Texte erstellen. Produktplatzierungen oder rein kommerzielle Werbekooperationen fallen dagegen nicht darunter. Bei Affiliate-Marketing-Kooperationen geht es zum Beispiel um die Zurverfügungstellung von Werbemöglichkeiten, durch die Einbettung von Affiliate-Links, deswegen unterliegen diese nicht der Bemessungsgrundlage. Die Künstlersozialabgabe (KSA) gilt also nicht automatisch für alle Influencer, sondern nur dann, wenn sie regelmäßig für kreative Leistungen gebucht werden. Die Anzahl der Follower spielt dabei keine Rolle: Nano-Influencer können genauso KSK-pflichtig sein wie Macro-Influencer. Als Influencer bist du KSK-pflichtig, wenn du mit deiner kreativen Tätigkeit jährlich mehr als 3.900 € im Jahr verdienst und selbstständig tätig bist.

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe und wie hoch sind die Beiträge für Influencer?

Der Beitragssatz der Künstlersozialabgabe beträgt 5 % des Honorars und ist von Werbekunden wie Unternehmen und Agenturen zu zahlen, die regelmäßig Influencer oder andere Künstler mit kreativen Leistungen beauftragen. Die Abgabe wird zusätzlich zum vereinbarten Honorar fällig – sie wird nicht vom Influencer selbst getragen und auch nicht vom Honorar abgezogen. Das bedeutet: Zahlt ein Unternehmen einem Influencer 1.000 € für ein kreatives Projekt, muss es zusätzlich 50 € als Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen. Die KSA wird nicht direkt an den Künstler oder die Agentur gezahlt, sondern separat an die KSK abgeführt. Unternehmen, die eine Rechnung von einem selbständigen Künstler oder Influencer erhalten, begleichen lediglich den vereinbarten Rechnungsbetrag. Die KSA müssen sie hingegen eigenständig an die KSK abführen. Diese Zahlung erfolgt auf Basis einer jährlichen Meldung der pro Kalenderjahr gezahlten Künstlerhonorare an die KSK. Je nach Höhe der Zahlungen wird die Künstlersozialabgabe einmal jährlich oder – bei höheren Beträgen – vierteljährlich fällig. Über die jeweilige Zahlungsweise entscheidet die KSK. Für die Influencer selbst fallen einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge an, die sich nach ihrem Einkommen richten. Sie zahlen – ähnlich wie Arbeitnehmer – zur Hälfte in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein, der Rest wird über die KSK und einen Bundeszuschuss finanziert. Auftraggeber müssen die Künstlersozialabgabe fest in ihr Budget für Influencer Marketing Kosten einkalkulieren, da eine Abwälzung auf den Influencer nicht zulässig ist.

Das fällt bei der KSK für Agenturen an

Agenturen müssen bei der regelmäßigen Beauftragung von Influencer-Kooperationen die
Künstlersozialabgabe im Blick haben. Sobald eine Agentur Influencer für kreative Leistungen wie Social Media Posts, Videos oder Blogbeiträge beauftragt, vermittelt oder managt, kann eine Abgabepflicht entstehen. Das gilt nicht nur für direkte Honorare, auch Vermittlungsprovisionen können unter die Abgabepflicht fallen. Besonders wichtig: Die KSK prüft bei Agenturen im Einzelfall, ob die künstlerische Leistung als regelmäßig anzusehen ist. Wer nur gelegentlich mit Influencern zusammenarbeitet oder ausschließlich kommerzielle Kooperationen vermittelt, fällt unter Umständen nicht unter die KSA. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollte die KSK bei Agenturen regelmäßig auf Abgabepflicht geprüft und fest in die Kalkulation eingeplant werden.

Was müssen Unternehmen als Auftraggeber beachten?

Unternehmen sind als Auftraggeber in der Verantwortung zu prüfen, ab wann gebuchte Influencer der Künstlersozialkasse unterliegen. Konkret heißt das: Sobald ein Influencer regelmäßig Werbeaufträge ausführt und damit als KSK-Influencer gilt, entsteht eine Abgabepflicht. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe ist das geschätzte Jahreseinkommen. Dabei kommt es nicht auf die reine Anzahl der Aufträge an, sondern auf den kreativen, publizistischen Beitrag des Influencers – auch bei Tätigkeiten im Ausland. Damit bewegt sich die Abgabepflicht teilweise in einer rechtlichen Grauzone, die eine genaue Prüfung der Kosten und Kriterien erfordert.

Wann ist keine Künstlersozialabgabe fällig?

Die Künstlersozialabgabe ist nicht zu zahlen, wenn der Influencer überwiegend unternehmerisch tätig ist – also zum Beispiel als GmbH oder UG. Ebenso entfällt die Abgabe, wenn ausschließlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, bei der keine kreative, künstlerisch-publizistische Leistung erbracht wird. Rein produktorientierte Kooperationen, die keine künstlerische Handschrift erkennen lassen, begründen also keine Abgabepflicht.

Herausforderungen zur Influencer-Künstlersozialkasse

Ein großes Problem beim Thema KSK-Influencer ist die Unsicherheit darüber, ob ein Influencer als Künstler oder als Publizist einzustufen ist – hier fehlt oft eine klare Linie, was zu Verwirrung hinsichtlich der Abgabepflicht führt. Zudem ist die genaue Berechnung der Künstlersozialabgabe oft schwer nachvollziehbar, da die Bemessungsgrundlage nicht immer eindeutig definiert ist. Diese Grauzone hat zur Folge, dass sowohl Influencer als auch Agenturen mit unklaren KSK- Mitgliedschaften und hohen Kosten zu kämpfen haben.Es gilt der Grundsatz: Es muss dasjenige Unternehmen die Abgabe leisten, dem der Künstler seine Leistung schuldet und das seinerseits dem Künstler das Honorar schuldet. Diese Diskussionen sorgen derzeit für viel Gesprächsstoff und fordern uns heraus, gemeinsam faire und transparente Lösungen zu finden.

Influencer & Künstlersozialkasse: Jetzt weißt du Bescheid

Kurz gesagt: Wer regelmäßig kreative Inhalte erstellt, kann als Influencer KSK-pflichtig werden – das bedeutet, dass bei Aufträgen eine Künstlersozialabgabe anfällt, die von den Auftraggebern getragen werden muss. Die Bemessungsgrundlage ist dabei das geschätzte Jahreseinkommen des Influencers und ist durch das Bundessozialgericht und das KSVG klar definiert. Dies gilt nicht, wenn Influencer als GmbH/UG auftreten oder rein gewerblich tätig sind. Auf der Website der Künstlersozialkasse findest du weitere Informationen – von der Bemessungsgrundlage bis hin zu den Unterscheidungen bei Werbeaufträgen. Bleib informiert, um mögliche Kosten und Grauzonen der KSK im Marketing im Blick zu behalten.

FAQ: die wichtigsten Fragen im Überblick

1. Müssen Unternehmen Künstlersozialabgaben zahlen, wenn sie Influencer buchen?
Ja – wenn du Influencer buchst, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, musst du als Auftraggeber die Künstlersozialabgabe zahlen.

Der Beitragssatz für die KSA beträgt 5 % des Honorars, das die Werbekunden an den Influencer zahlen.

Eine Abgabe zur Künstlersozialabgabe oder zur Künstlersozialkasse fällt nicht an, wenn der Influencer als Unternehmen (beispielsweise GmbH oder UG) auftritt oder ausschließlich rein gewerbliche, nicht kreative Leistungen erbringt.

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